Wahl zum Kirchenvorstand

Quelle: Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
Wahl zum Kirchenvorstand 10. März 2024

Wahl zum Kirchenvorstand am So 10.03.2024

Die landeskirchenweite Kirchenvorstandswahl 2024 steht bereits in den Startlöchern und bringt einige neue Bestimmungen mit sich. Im März nächsten Jahres werden die Kirchenvorstände neu gewählt und somit Weichen für die Gemeindearbeit der kommenden Jahre gestellt. Immerhin sind es die Kirchenvorsteher*innen, die Gottesdienste mitgestalten, Veranstaltungen organisieren, bei allen wichtigen Fragen mitentscheiden, ehrenamtliche Aufgaben koordinieren und damit das Gesicht einer Gemeinde prägen. Es klingt noch lange hin, aber bereits am 10. März 2024 ist es soweit.
Hier einige Fakten zur KV-Wahl 2024 und zum veränderten Wahlverfahren:


Wie verläuft die Kirchenvorstandswahl 2024?
  • Landeskirchenweit zentral organisierte Allgemeine Briefwahl und Onlinewahl. Versand der unterlagen ab Januar 2024.
  • Urnenwahl für alle Kirchengemeinden der Region Oberharz (siehe unten: Öffnungszeiten Wählbüro).
  • 3. März 2024 Ende der Onlinewahl.
  • Bis zum 10. März 2024 (Schließung des Wahllokals) müssen die Briefwahlunterlagen der Kirchengemeinde vorliegen. 10. März 2024: Urnenwahl im Wahllokal (siehe unten).
  • Die Amtszeit der Kirchenvorstände beträgt i.d.R. sechs Jahre. Sie beginnt am 1. Juni des Wahljahres. Das Landeskirchenamt setzt den Wahltag fest. Abweichend von Absatz 4, Satz 1 des Kirchenvorstandswahlgesetzes kann ein Mitglied der Kirchengemeinde (Gemeindemitglied), das für die Wahl oder die Berufung vorgeschlagen wird, erklären, dass es nur für eine Amtszeit von drei Jahren zur Verfügung steht. Wird diese Person in den Kirchenvorstand gewählt oder berufen, endet die Amtszeit drei Jahre nach ihrem Beginn. Das betroffene Mitglied des Kirchenvorstands kann bis drei Monate vor dem Ablauf der drei Jahre gegenüber dem Kirchenvorstand erklären, dass es seine Amtszeit bis zur nächsten Neubildung des Kirchenvorstands verlängert.
  • Einführungstermine stehen bereits fest. 
  • Neu! Familienangehörige können Mitglied in einem Kirchenvorstand sein! Beispiele: Mutter und Sohn, Ehepaare, Geschwister…

Wer kann wählen?
Neu: Jugendliche ab 14 Jahren (am Wahltag 14 Jahre alt), wenn sie der Kirchengemeinde mindestens drei Monate angehören und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. 


Wer kann gewählt werden?
Neu: Jugendliche ab 16 Jahren (bei Amtsantritt, also am 1. Juni 2024, 16 Jahre alt, d.h. auch 15-Jährige können u. U. schon kandidieren), die der Kirchengemeinde am Wahltag mindestens fünf Monate angehören. 

Kandidierende für den Vorstand der St. Salvatoris-Gemeinde Zellerfeld

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Versand der Wahlunterlagen. Hinweise für Angehörige von Verstorbenen.
Ab Januar 2024 werden zentral die Wahlunterlagen durch die Landeskirche versendet. Natürlich jeweils mit Angaben zum zuständigen Wahllokal und einer Vorstellung der Kandidierenden. 
Wahlunterlagen bekommen alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren, die der Kirchengemeinde am Wahltag seit mindestens drei Monaten angehören. Dieser Stichtag ist erforderlich, weil für alle rund 2 Mio. Wahlberechtigten in der Landeskirche personalisierte Wahlunterlagen mit 1.400 verschiedenen Stimmzetteln generiert, gedruckt und verschickt werden müssen. 
Das braucht einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Die Daten werden auf dem Stand des Stichtages 10. Dezember 2023 „eingefroren“. Anschließend beginnt der Druck. 
Wenn wahlberechtigte Gemeindemitglieder nach dem 10. Dezember 2023 versterben, bekommen sie noch Wahlunterlagen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches und ist beispielsweise bei der Evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern, die auch zentral Wahlunterlagen verschickt, ebenfalls so. 
Wir können verstehen, wenn Sie als Angehörige eventuell irritiert sein könnten, wenn „ihre Kirche“ Wahlunterlagen an kürzlich verstorbene Menschen verschickt, insbesondere, wenn wir ihn kirchlich bestattet haben. 
Leider gibt es insbesondere für uns als Kirchengemeinden vor Ort, aber auch für die Landeskirche Hannovers aber nach dem 10. Dezember 2023 aus den genannten Gründen keine Möglichkeit, einen Versand der Wahlunterlagen an danach Verstorbene auszuschließen. Deswegen bitten wir Angehörige herzlich um Verständnis. Selbstverständlich steht Ihnen Ihre Pastorin oder Ihr Pastor für ein Gespräch zur Verfügung.

Weitergehende Informationen zur KV-Wahl 2024
sind auf der
Homepage des Kirchenkreises Harzer Land (einfach anklicken)
oder auch unter
www.kirchemitmir.de
Quelle: Ev-luth. Landeskirche Hannovers / KG Zellerfeld
Wahl zum Kirchenvorstand in Zellerfeld am So 10.03.2024 - so geht's!

Öffnungszeiten der Wahllokale im Oberharz