Friedhof
Friedhofsverwaltung
Für Verwaltungsfragen
(Gebührenbescheide, Kostenauskünfte; Verlängerung des Nutzungsrechts, Einebnungen)
ist die Friedhofsverwaltung gerne ansprechbar:
St. Salvatoris-Gemeinde Zellerfeld
Friedhofsverwaltung Zellerfeld
Astrid Thies
Bornhardtstraße 4
38678 Clausthal-Zellerfeld
erreichbar: jeden 2. +4. Montag im Monat von 10-11Uhr
Telefon 05323-81683
E-Mail: friedhof.zellerfeld@evlka.de
Für Vergabe von Grabstellen ist
Christine Rößling gerne ansprechbar:
möglichst Di - Fr 10-16 Uhr
Telefon 01590-136 89 12
E-Mail christine.roessling@evlka.de
Friedhofspfleger
Mario Ide
verlässlich erreichbar Di-Sa 10-12
Telefon 0179-431 41 52
E-Mail mario.ide@evlka.de
(Gebührenbescheide, Kostenauskünfte; Verlängerung des Nutzungsrechts, Einebnungen)
ist die Friedhofsverwaltung gerne ansprechbar:
St. Salvatoris-Gemeinde Zellerfeld
Friedhofsverwaltung Zellerfeld
Astrid Thies
Bornhardtstraße 4
38678 Clausthal-Zellerfeld
erreichbar: jeden 2. +4. Montag im Monat von 10-11Uhr
Telefon 05323-81683
E-Mail: friedhof.zellerfeld@evlka.de
Für Vergabe von Grabstellen ist
Christine Rößling gerne ansprechbar:
möglichst Di - Fr 10-16 Uhr
Telefon 01590-136 89 12
E-Mail christine.roessling@evlka.de
Friedhofspfleger
Mario Ide
verlässlich erreichbar Di-Sa 10-12
Telefon 0179-431 41 52
E-Mail mario.ide@evlka.de
Grabfelder und Begräbnisarten auf dem Friedhof Zellerfeld
Ansprechpartner im Kirchenvorstand
In besonderer Weise kümmern sich Ute Oßwald-Franzke, Friedhofsbeauftragte und Ellen Abel, stellv. Kirchenvorstandsvorsitzende..
Kontakt:
Ute Oßwald-Franzke, ute.franzke(a)gmail.com
Ellen Abel:
E-mail: ellen.abel.clz(a)gmail.com
Kontakt:
Ute Oßwald-Franzke, ute.franzke(a)gmail.com
Ellen Abel:
E-mail: ellen.abel.clz(a)gmail.com
Neue Friedhofsordnung und neue Friedhofsgebührenordnung
Gemäß §5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 13. November 1973 (Kirchl. Amtsbl. 1974 S. 1) und §30 der Friedhofsordnung hat der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Zellerfeld für den Friedhof in Zellerfeld im Dezember 2021 eine neue Friedhofsordnung und neue Friedhofsgebührenordnung beschlossen.
Die Kalkulation aller Friedhofsgebührenarten unterliegt den Maßgaben des § 18 der Durchführungsbestimmungen zur Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe vom 3.12.2009. Das bedeutet, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten zu 100% aus den erhobenen Gebühren gedeckt werden müssen. Die Durchführungsbestimmungen schreiben eine regelmäßige Ermittlung der Friedhofskosten mitsamt einer Kalkulation der hieraus entstehenden Nutzungsgebühren vor. So ist eine Neukalkulation üblicherweise alle 3 Jahre nach den jeweils gültigen Kalkulationsnormen zu erstellen. Die letzte Kalkulation der Friedhofsgebühren unseres Friedhofes liegt allerdings bereits rund 10 Jahre in der Vergangenheit und entspricht daher bei Weitem nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand sowie der aktuellen Kostenstruktur.
Letztendlich hat sich der Kirchenvorstand in Abstimmung mit dem Kirchenvorstand der Marktkirchengemeinde für eine Anpassung entschieden. Eine angemessene, kostendeckende Erhöhung der Kosten, insbesondere für Urnenbestattungen, war unumgänglich, um auch zukünftig die Leistungsfähigkeit der Friedhöfe, die sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen selbst tragen müssen, aufrecht zu erhalten.
Die Kalkulation aller Friedhofsgebührenarten unterliegt den Maßgaben des § 18 der Durchführungsbestimmungen zur Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe vom 3.12.2009. Das bedeutet, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten zu 100% aus den erhobenen Gebühren gedeckt werden müssen. Die Durchführungsbestimmungen schreiben eine regelmäßige Ermittlung der Friedhofskosten mitsamt einer Kalkulation der hieraus entstehenden Nutzungsgebühren vor. So ist eine Neukalkulation üblicherweise alle 3 Jahre nach den jeweils gültigen Kalkulationsnormen zu erstellen. Die letzte Kalkulation der Friedhofsgebühren unseres Friedhofes liegt allerdings bereits rund 10 Jahre in der Vergangenheit und entspricht daher bei Weitem nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand sowie der aktuellen Kostenstruktur.
Letztendlich hat sich der Kirchenvorstand in Abstimmung mit dem Kirchenvorstand der Marktkirchengemeinde für eine Anpassung entschieden. Eine angemessene, kostendeckende Erhöhung der Kosten, insbesondere für Urnenbestattungen, war unumgänglich, um auch zukünftig die Leistungsfähigkeit der Friedhöfe, die sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen selbst tragen müssen, aufrecht zu erhalten.
Da es seit vielen Jahren keine Anpassungen mehr gab, es aber natürlich die üblichen Preissteigerungen und Lohnerhöhungen gegeben hat, war eine doch spürbare Erhöhung der Friedhofsgebühren letztlich nicht zu vermeiden.
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Salvatoris Zellerfeld hat am 10.05.2023 die nachfolgende Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Salvatoris Zellerfeld hat am 10.05.2023 die nachfolgende Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung beschlossen. Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nächste Überprüfung der Gebühren wird turnusgemäß in drei Jahren, also spätestens 2026 erfolgen.
Friedhofsordnung
Friedhofsgebührenordnung Zellerfeld - gültig ab 10.05.2023
Antrag auf Bestattung
Antrag auf Bestattung auf dem Friedhof Zellerfeld
Finanzielle Unterstützung bei Bestattungskosten
In besonderen Fällen können Angehörige für Bestattungskosten einen Antrag auf Beihilfe bei / Übernahme von Bestattungskosten stellen.
Auskunft erteilt die entsprechende Stelle des Landkreises Goslar (Einfach anklicken).
Gerne unterstützen wir Sie beim Stellen des Antrages. Melden Sie sich bei uns.
Oder sprechen Sie das Thema beim Bestattungsinstitut an, das Sie begleitet.
Den Antrag bieten wir hier zum Herunterladen an.
Auskunft erteilt die entsprechende Stelle des Landkreises Goslar (Einfach anklicken).
Gerne unterstützen wir Sie beim Stellen des Antrages. Melden Sie sich bei uns.
Oder sprechen Sie das Thema beim Bestattungsinstitut an, das Sie begleitet.
Den Antrag bieten wir hier zum Herunterladen an.
Antrag auf Beihilfe für / Übernahme der Bestattungskosten beim Landkreis Goslar
Anträge
Antrag auf Änderung des Nutzungsrechtes (Einebung oder Verlängerung)
Antrag auf Übertragung des Nutzungsrechtes
Neuordnung des Friedhof Zellerfeld
Der Friedhof Zellerfeld soll langsam eine neue Struktur bekommen - Hier gibt es Informationen.