Pressemitteilung zum Umgang der ev.-luth. Kirchengemeinden im Kirchenkreis Harzer Land mit der Corona-Epidemie

Fri, 13 Mar 2020 16:49:50 +0000 von André Dittmann

Gottesdienste und Veranstaltungen sollten abgesagt werden
Kirchenkreis gibt Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem Coronavirus

Aufgrund der Corona-Ausbreitung werden im Moment einige kirchliche Veranstaltungen abgesgt, auf die sich alle Mitwirkenden selbstverständlich gefreut hatten, dann aber einsehen mussten, dass von Experten empfohlene Handlungsempfehlungen zur Verminderung des Risikos der Verbreitung nachvollziehbar sind. Wie genau diese Empfehlungen aussehen, ändert sich derzeit nahezu stündlich. Es ist also schwer, verbindliche Aussagen zu treffen.
Im Moment verändert sich die Situation rund um die Corona-Epidemie sehr dynamisch. Deswegen haben sich heute Dr. Uwe Brinkmann und André Dittmann als Kirchenkreisleitung, Ingrid Baum als Vorsitzende der Kirchenkreissynode, Christa Eulert und Karl-Heinz Himstedt als Leitung des Kirchenamtes sowie Kirchenkreiskantor Jörg Ehrenfeuchter beraten, um den Kirchenvorständen und Einrichtungen, die für Veranstaltungen verantwortlich sind, einige Hilfen an die Hand zu geben. Es gehe darum, dem Virus die Ausbreitung so schwer wie möglich zu machen und die Menschen zu schützen, nicht etwa um Anweisungen für die Kirchengemeinden oder Panikmache. „Denn Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit“, zitiert Pastor Dr. Brinkmann aus dem zweiten Brief des Timotheus im Neuen Testament.
Daher gelten beispielsweise die Empfehlungen, alle Konzerte abzusagen bzw. auf unbestimmte Zeit zu verschieben, alles, was Kinder und Jugendliche betrifft, so zu behandeln als seien gerade Schulferien, und auch alle Gottesdienste voraussichtlich bis zum 19. April abzusagen. Komplizierter wird es bei Sitzungen, die für die operativen Strukturen des Kirchenkreises notwendig sind, wie auch bei Trauungen, Taufen und Beerdigungen.
Hier galt es vor allem, Ideen zu sammeln, so beispielsweise die Überlegungen, ob Beerdigungen von kleinen Kapellen in größere Kirchen verlegt werden könnten, um einen zu vollen, engen Raum zu vermeiden. Diese Überlegungen ergeben sich wiederum aus Handlungsempfehlungen der Landeskirche, die diese für alle Bereiche kirchlichen Lebens herausgab und stetig aktualisiert. Dort heißt es als grundsätzliche Prämisse: „Für uns als Kirche gilt: Wir tragen Verantwortung für die Menschen, die uns anvertraut sind; wir sind aufgerufen zur Fürbitte, besonders für die Kranken und alle, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Dienst tun; wir tun das uns Mögliche, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.“
Wir sind dabei Wege zu finden, die gottesdienstliche-seelsorgerliche Begleitung von Menschen weiterhin zu gewährleisten. 
Aber natürlich sind wir in unserem Handeln an die Weisungen der staatlichen Stellen (z. B. Gesundheitsämter der Landkreise) gebunden.
Letztlich sind die Kirchenvorstände vor Ort in der Verantwortung, Regelungen für Gottesdienste du andere kirchlichen Veranstaltungen zu finden. Die werden sich sinnvoller Weise an den Empfehlungen der Landeskirche orientieren.

Weitere Ausführungen dazu finden sich auf der Seite der Landeskirche.
Bestätigen

Bist du sicher?